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Kruservice GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Kruservice GmbH, Trilluper Weg 83, 22397 Hamburg (nachstehend: „Kruservice“ oder „wir“) und deren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Der Einbeziehung abweichender Bedingungen oder Vertragsangebote des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten nicht gegenüber Kunden, die keine Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.
Kruservice bietet Leistungen mit Schwerpunkt in der Planung, Umsetzung und Montage temporärer Bauten für Messe- und Event sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen an.
I. Grundlagen
1. Der Vertrag über die Leistung von Kruservice kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebots durch den Kunden oder durch die Annahme eines verbindlichen Kundenangebots durch uns zustande. Vertragsgegenstand ist dabei – ausschließlich – die jeweils vereinbarte Leistung.
2. Kruservice schuldet eine fachgerechte Ausführung. Die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten, nicht aus dem Auftrag selbst hervorgehenden Zweck bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (§ 126 b BGB). Abgesehen von der Leistung selbst ist die Erzielung eines darüber hinaus gehenden wirtschaftlichen Erfolges (z.B. Besucherzahlen, Erträge, Umsätze oder Markterfolg) nicht geschuldet. Die Einbeziehung von technischen, inhaltlichen oder logistischen Anforderungen des Kunden oder sonstigen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben schulden wir nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
3. Soweit die Parteien über Materialien und Ausführung keine ausdrückliche Regelung getroffen haben, schuldet Kruservice eine Leistung mittlerer Art und Güte unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Leistungsgegenstands.
4. Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung nach Vertragsschluss bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden zu vergüten.
5. Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er uns dies spätestens bei Auftragsbestätigung mitzuteilen und die Kosten hierfür zu tragen.
6. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Kruservice. Der Versand bzw. Transport von Gegenständen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und Kosten des Kunden. Angemessene Reise- und Fahrtkosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit die Reise bzw. Fahrt zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgte und mit Billigung des Kunden erfolgte oder unter Berücksichtigung des Aufwands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erforderlich war.
7. Die Aufbewahrung von Unterlagen und Daten des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schuldet Kruservice nicht. Kruservice vom Kunden überlassene Sachen werden vom Kunden versichert, insbesondere gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haften wir nur im nach diesen Geschäftsbedingungen definierten Umfang und nur bis zur Höhe des Materialwertes.
8. Wir geraten nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine bedarf der Schriftform.
9. Garantien im Rechtssinne durch Kruservice liegen nur bei schriftlicher Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.
II. Preise, Messestände, Mieten
1. Die Preise gelten ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung ab Betrieb der Kruservice ausschließlich Verpackung, Fracht, Zoll, sowie Einfuhrnebenabgaben und zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer bei Rechnungslegung.
2. Die Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Kostenfaktoren. Tritt nach der Auftragsannahme eine Änderung der wesentlichen Kostenfaktoren, insbesondere der Lohn- und Materialpreise, ein, sind die Parteien wechselseitig berechtigt, bis zur Höhe der Kostenänderung die Preise anzupassen. Die Partei, die zu ihren Gunsten einen Anspruch aus der vorstehenden Regelung ableiten will, trägt die Beweislast für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen.
3. Die Kruservice ist bei neuen Aufträgen (= Anschlussaufträgen) nicht an die vorhergehenden Preise gebunden, es sei denn, die Parteien haben einen anders lautenden Rahmenvertrag geschlossen.
4. Für zusätzlich in Auftrag gegebene Lieferungen und Leistungen anerkennt der Besteller die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen und Sonderkosten. Für die Errechnung der vorstehenden Mehrkosten ist der übliche Preis zugrunde zu legen.
5. Kabinen und abschließbare Möbelstücke sind nicht einbruchssicher. Die Schließmechanismen dienen allein als Sichtschutz. Es wird daher die Bestellung einer Standbewachung sowie ggfs. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen.
6. Dem Kunden obliegt die Obhut- und Aufsichtspflicht bezüglich des gesamten Vertragsgegenstandes ab Übergabe bis zwei Stunden nach Messende, Verletzt der Kunde die Obhut- und Aufsichtspflicht, hat er Kruservice den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
7. Der Kunde hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Beschädigungen oder Diebstahl des Vertragsgegenstands von der Übergabe bis zur Rückgabe an Kruservice zu verhindern.
8. Der Vertragsgegenstand oder Teile davon sind nicht zwingend Neuware; das gilt insbesondere für Messestände in Systembauweise, unerhebliche Gebrauchsspuren sind daher kein Mangel.
9. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bleiben Vormodelle, Formen, Negativformen, Werkzeuge und Vorrichtungen, die von uns selbst oder in unserem Auftrag hergestellt wurden, wegen der Konstruktionsleistung unser Eigentum.
10. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden sofort anzuzeigen.
11. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen alle Risiken auf eigene Kosten zu versichern.
12. Für von ihm, seinen Mitarbeitern, anderen Handwerkern oder Dritten an den Mietgegenständen schuldhaft verursachten Schäden ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet. Bestreitet er ein Verschulden, so trägt er hierfür die Beweislast. Zu ersetzen sind die Wiederbeschaffungskosten in Höhe des Neuwertes. Bis zum Eingang der Ersatzleistung bei uns ist die vereinbarte Miete zu zahlen. Die Haftung des Kunden bezieht sich auch auf Schäden und Verluste während der Aufbauzeit und innerhalb des
Ausstellungszeitraumes bis zur Demontage des Mietgegenstandes.
13. Die Rücklieferung des Mietgegenstandes gilt als erfolgt, wenn der Gegenstand in ordnungsgemäßem Zustand im Werk Hamburg oder an einem anderen vereinbarten Rücklieferungsort eintrifft.
14. Bei der Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist Kruservice unabhängig von weiteren Schadensersatzansprüchen berechtigt, bis zur Herausgabe die Miete als Nutzungsentschädigung zu beanspruchen.
15. Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Liegt unsere Zustimmung vor, so tritt der Kunde die ihm gegen den Untermieter zustehenden Mietforderungen zur Sicherung unserer Forderungen an uns ab.
III. Ausführung und Fremdleistungen
1. Wir dürfen nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Unsere Verantwortlichkeit für unsere Vertragspflichten bleibt davon unberührt.
2. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), haften wir für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner sind wir nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von Kruservice zu leistende Vergütungen (Fremdkosten) kann Kruservice Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen. Gleiches gilt für sonstige Kosten und Auslagen, die aufgrund der Vorgaben bzw. Wünsche des Kunden für die jeweilige Produktion entstehen (z.B. Miet-, Reise-, Transport-, Unterbringungskosten).
IV. Mitwirkungspflichten
1. Der Kunde hat Kruservice alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und Kruservice bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.
2. Der Kunde ist für die Schaffung der logistischen und rechtlichen Erfordernisse sowie für die Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen (z.B. Feuerschutz, Baurecht, arbeitsrechtliche Bestimmungen) für die Leistung von Kruservice verantwortlich. Dies betrifft insbesondere die Strom- und Wasserversorgung, ausreichende Anlieferungs- und Parkflächen, die Beschaffung erforderlicher Erlaubnisse und Genehmigungen (z.B. seitens Behörden, Objekteigentümern, Nachbarn) sowie für die Koordination der Tätigkeit von Kruservice mit anderen Gewerken. Kruservice unterstützt den Kunden gerne mit allen für Kruservice ersichtlichen Anforderungen, übernimmt jedoch keine Gewähr für eine derartige Beratungsleistung.
3. Der Kunde übergibt Kruservice nur solche Vorlagen und einzubeziehende Materialien (insbesondere Vorlagen, Muster, Zeichnungen, Konzeptionen), deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt sicher, dass alle aus der Sphäre des Kunden stammenden Mitwirkungen von Kruservice vertragsgemäß verwendet werden können (insbesondere hinsichtlich des Urheberrechts des Architekten). Der Kunde stellt Kruservice im Umfang dieser Ziff. 3. von allen Ansprüchen und Rechten Dritter frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung im gesetzlichen Umfang.
4. Kruservice berücksichtigt die Vorgaben und Wünsche des Kunden im jeweils vereinbarten Umfang. Mängel und Einschränkungen der Leistung, die sich daraus ergeben, dass Kruservice eine Vorgabe des Kunden umsetzt, gelten nicht als von Kruservice zu vertreten. Der Kunde anerkennt, dass ihm aus derartigen Umständen weder Ansprüche auf Zurückbehaltung, Minderung, Schadensersatz oder sonstiger Art entstehen. Kruservice wird den Kunden bei erkannten Leistungsgefahren aufgrund von Kundenvorgaben informieren.
5. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen von Kruservice sowie der ihm übergebenen Zwischenergebnisse in jedem Fall unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Kruservice ist berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche.
6. Die rechtzeitige Bereitstellung vereinbarter Mitwirkungen und die Vornahme notwendiger Mitwirkungshandlungen des Kunden ist eine wesentliche Vertragspflicht.
7. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Leistungsergebnis vorliegt.
V. Termine und Wetterrisiko
1. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend "Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Kruservice vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von Kruservice zu vertretende Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch Kruservice - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn die Liefer-/Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten ist.
2. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache nicht im Verantwortungsbereich von Kruservice, kann Kruservice auch die Vergütung dieses Mehraufwands verlangen.
3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch Kruservice setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung des Kunden voraus, Dazu gehört der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, keine bauseitigen Behinderungen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen des Kunden. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
VI. Nutzungsrechte
1. Kruservice räumt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem jeweiligen Auftrag abgegolten. Weitergehende Nutzungen, bedürfen einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung.
2. Bei unberechtigter Nutzung ist der Kunde zur Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei sämtliche weiteren Ansprüche und Rechte von Kruservice unberührt bleiben.
3. Kruservice ist ‑ auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte ‑ berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen ihrer Eigenwerbung sowie zur Teilnahme an Wettbewerben, insbesondere auch im Internet, unter Nennung des Kunden zu verwenden.
VII. Rechnungsstellung
1. Kruservice ist berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Kruservice ist insbesondere berechtigt, bei etwaigen Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den fertiggestellten Leistungsteil zu stellen und ihre Leistungen bei nicht fristgemäßer Zahlung von Abschlägen bis zur vollständigen Erfüllung einzustellen. In diesem Fall sind Ansprüche und Rechte des Kunden wegen der Leistungseinstellung ausgeschlossen.
2. Alle von uns genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.
4. Kann ein Auftrag aus vom Kunden zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden), schuldet der Kunde Kruservice für die entfallende Leistung die Vergütung, ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet. Aufgrund des Leistungsabbruchs entstehende Kosten von Kruservice sind vom Kunden zu erstatten.
5. Eine Aufrechnung ist nur mit von Kruservice anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Der Kunde ist für eventuelle Entgelte bzw. Beiträge an Verwertungsgesellschaften sowie für die Abgabe an die Künstlersozialkasse selbst verantwortlich und hat diese Kosten zu tragen.
VIII. Mängelhaftung
1. Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden ist Kruservice von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen befreit. Kruservice haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
2. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, material- und verfahrensbedingte Abweichungen von Mustern oder Vorlagen von der endgültigen Produktion gelten nicht als Mangel. Der Kunde kann die Übergabe wegen unwesentlichen Mängeln nicht ablehnen.
3. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch die Kruservice ist der Kunde berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Anzeige an die Kruservice nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.
4. Kruservice haftet nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Leistungsergebnissen durch den Kunden. Eine rechtliche Prüfung oder Kollisionsrecherche schuldet Kruservice nicht.
IX. Sonstige Haftung
1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Kruservice, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Be i der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Kruservice nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Die Einschränkungen des vorstehenden Abs. 1 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kruservice, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden sowie auch sinngemäß für Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Ersatzvornahme. Unsere Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie die Haftung für etwaig übernommene Garantien bleiben unberührt.
X. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Hamburg.
4. Stand dieser AGB: 1/2013
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